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Luzerner Staatsanwalt erhebt Anklage gegen Bordellbetreiberin wegen Menschenhandels

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren sowie eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen für die ehemalige Bordellbetreiberin. Der 54-jährigen werden unter anderem gewerbsmäßiger Menschenhandel und Prostitutionsförderung vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage beim Strafgericht erhoben.

Der Staatsanwalt teilte mit, dass sie Sexarbeiterinnen illegal aus thailändischen Schlepperorganisationen geholt habe. In knapp zwei Jahren zwang sie 29 Frauen zur Prostitution.

Die Opfer stammen aus armen Verhältnissen

Die thailändischen Opfer stammen aus armen Verhältnissen. Aufgrund finanzieller Notlage nahmen sie dieses Schicksal an, so der zuständige Staatsanwalt. Mit falschen Versprechen und der Hoffnung ihre Familien finanziell unterstützen zu können, wurden sie in die Schweiz gelockt.

In der Schweiz angekommen, mussten sie ihre Reise- und Unterbringungskosten zurückzahlen, sowie die Hälfte ihrer Erträge abgeben. Zudem wurden sie von der 54-jährigen Bordellbetreiberin überwacht und in ihrer Freiheit stark eingeschränkt.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frau die Hilflosigkeit und Zwangslage der Sexarbeiterinnen bewusst ausgenutzt hat. Ihr wird vorgeworfen die Vulnerabilität rücksichtslos ausgebeutet zu haben, um sich an deren Notlage zu bereichern.

Es ist noch unklar, wann die Verhandlung beginnt, es gilt die Unschuldsvermutung, bis ihre Schuld vor Gericht bewiesen ist.

Quelle: Sexclub Wien

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