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    Ungarin wegen illegalen Bordellbetriebs und Freiheitsberaubung verurteilt

    Eine 45-jährige Ungarin ist vom Landesgericht Feldkirch zu zwölf Monaten Haft verurteilt worden, weil sie ein illegales Bordell betrieben und eine Frau gegen deren Willen festgehalten hatte. Acht Monate der Strafe wurden zur Bewährung ausgesetzt, sodass die Frau nur vier Monate tatsächlich im Gefängnis verbringen muss – es sei denn, sie begeht innerhalb der Bewährungszeit erneut eine Straftat. Das Urteil ist rechtskräftig, der Fall damit abgeschlossen. Opfer mit falschen Versprechen nach Österreich gelockt Die Angeklagte hatte in Ungarn Online-Anzeigen geschaltet, um Frauen für die Prostitution in Österreich anzuwerben. Sie bot kostenlose Unterkunft in Feldkirch und die nötige Ausstattung für die Arbeit an – im Gegenzug sollte die Hälfte der Einnahmen…

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