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Syrien: Untersuchungskommission zur Aufarbeitung der Ära Assad

Die syrische Übergangsregierung hat die Gründung zweier Kommissionen beschlossen, die sich mit der Aufarbeitung von Verbrechen unter der Herrschaft des ehemaligen Machthabers Baschar al-Assad befassen werden. Der syrische Übergangspräsident Ahmed al-Scharaa hat ein entsprechendes Dekret verabschiedet, wie das Präsidialamt am heutigen Tag mitteilte. Diese Maßnahmen erfolgen mehr als fünf Monate nach dem Sturz von Assad, der im Dezember 2022 durch Kämpfer der islamistischen Miliz HTS und verbündete Gruppen abgesetzt wurde.

Kommission für vermisste Personen

Die erste Kommission, die unter dem Namen „Nationale Kommission für vermisste Personen“ firmiert, hat die Aufgabe, das Schicksal der zahlreichen vermissten Personen und gewaltsam Verschwundenen in Syrien zu untersuchen. Derzeit gelten in dem Land immer noch Zehntausende Häftlinge und andere Menschen als vermisst. Gemäß dem Dekret soll die Kommission die entsprechenden Fälle dokumentieren, eine nationale Datenbank einrichten und den betroffenen Familien Unterstützung anbieten. Diese Schritte sind entscheidend, um den Angehörigen Klarheit über das Schicksal ihrer vermissten Angehörigen zu verschaffen und zur Heilung der durch den Konflikt verursachten Wunden beizutragen.

Die Einrichtung dieser Kommission wird als ein wichtiger Schritt in Richtung einer transparenten und gerechten Aufarbeitung der Verbrechen angesehen, die unter dem Regime von Assad begangen wurden. Die Möglichkeit, das Schicksal der Vermissten zu ergründen, könnte den Weg für eine breitere nationale Versöhnung ebnen.

Aufarbeitung der Verbrechen

Die zweite Kommission hat den Auftrag, die Wahrheit über die schweren Verbrechen, die unter dem ehemaligen Regime begangen wurden, ans Licht zu bringen. Durch die Zusammenarbeit mit anderen Behörden soll die Kommission den Opfern der Assad-Herrschaft helfen und Prinzipien der Nichtwiederholung sowie der nationalen Versöhnung fest verankern. Die Aufarbeitung der Vergangenheit wird als eine grundlegende Säule für den Aufbau eines Rechtsstaats in Syrien betrachtet.

In der Übergangsverfassung, die Ende Januar von Scharaa unterzeichnet wurde, wird die Gewaltenteilung sowie die Rechte von Frauen und die Presse- und Meinungsfreiheit garantiert. Dennoch bleibt die oberste Exekutivgewalt allein beim Präsidenten. Die Einführung dieser Verfassung stellt einen weiteren Schritt in der Übergangsperiode dar, die bis zur Abhaltung von Wahlen führen soll. Der politische Prozess wird weiterhin von der Notwendigkeit begleitet, die Gräueltaten der vergangenen Jahre aufzuarbeiten und eine neue Grundlage für den Frieden in Syrien zu schaffen.

Quelle: https://orf.at/stories/3394181/

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